Die Beisetzung von Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe erfolgte am 27. Oktober 1977 auf dem Stuttgarter Waldfriedhof, gegen den Willen eines Großteils der Bevölkerung. Foto: © oepb / Roman Strohmaier, 1987

„Null Uhr achtunddreißig. Hier ist der Deutschlandfunk mit einer wichtigen Nachricht. Die von Terroristen in einer Lufthansa-Boeing entführten 86 Geiseln sind alle glücklich befreit worden. Dies bestätigt ein Sprecher des Bundesinnenministeriums soeben in Bonn (Anm.: damalige Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland). Ein Spezialkommando des Bundesgrenzschutzes hatte um 0.00 Uhr die Aktion auf dem Flughafen von Mogadischu gestartet. Nach den ersten Informationen sollen drei Terroristen getötet worden sein.“

Zwei Minuten später wiederholte das gemeinsame Nachtprogramm der ARD die Meldungen im Wortlaut. Es war Dienstag, der 18. Oktober 1977.

Im 7. Stock der Justizvollzugsanstalt Stuttgart-Stammheim wachte einsam ein Justizassistent über die RAF-Gefangenen Andreas Baader, Gudrun Ensslin, Jan-Carl Raspe und Irmgard Möller. Er saß in der Wachkabine, getrennt von den Gefangenen durch Wände, Gitter und Türen. Über Fernsehmonitore konnte er den großen Flur vor den Zellen beobachten. Nichts regte sich. Die Meldung, eingestreut in das nächtliche Musikprogramm, riss ihn vom Stuhl. Er ging in den hinteren Flügel des Zellentrakts und stellte sich vor das Gitter zum Flur. Alles war still. Dann ging der Justizassistent zurück in seinen Wachraum und starrte weiter auf die Monitore. Um 06.30 Uhr wurde er von einem Kollegen abgelöst. Langsam erwachte die Anstalt.

Um 07.15 Uhr traten die Vollzugsbediensteten Miesterfeld, Stapf, Stoll, Griesinger und Hermann ihren Dienst an. Hauptsekretär Miesterfeld holte bei der Vollzugsdienstleitung die Zellenschlüssel ab und quittierte mit seiner Unterschrift. Dann schaltete er die Alarmanlage aus. Er öffnete die Gittertür zum Zellenflur und zog die Jalousien vor dem Fenster am hinteren Zellenflur auf. Licht fiel durch die Glasbausteine. Die Beamten wuchteten gemeinsam die gepolsterten Spanplatten von den Zellentüren, mit denen nächtliche Sprechkontakte zwischen den Gefangenen verhindert werden sollten.

Miesterfeld öffnete die Sicherheitsschlösser aller vier Zellen. Um 07.41 Uhr schloss Obersekretär Stoll die Tür zur Nummer 716 auf. Neben ihm stand der Hauptsekretär Willi Stapf. Die beiden Beamten hatten den Frühstückswagen mit Kaffee, Graubrot und einem gekochten Ei in den Trakt geschoben. Ihnen war seltsam zumute. Der Gefangene Raspe stand nicht, wie sonst, an der Tür. Ihre Kollegen, unter ihnen die Vollzugsbeamtin Renate Frede, die während der Nacht im 7. Stock Bereitschaftsdienst gehabt hatte, standen einige Schritte entfernt.

Stoll warf einen Blick in die Zelle und drehte sich abrupt um: „Kom einmal her. Schau mal, da ist was los!“ Die Beamten drängten sich in die Türöffnung. Das Bett Raspes stand wie gewöhnlich quer zum Eingang. Es reichte fast von einer Zellenwand zur anderen. Raspe saß mit ausgestreckten Beinen auf dem Bett. Mit dem Rücken lehnte er an der Treppenhauswand. Sein Kopf war leicht nach rechts gedreht und hing nach unten. Von der linken Schädelseite rann Blut. An der Wand hinter Rapses Kopf war ein Blutfleck. Stoll bemerkte, dass Raspe atmete, und hörte ihn stöhnen.

Die Fahndungsplakate der RAF waren in den 1980er Jahren auch in Österreich allgegenwärtig. Foto: © oepb / Roman Strohmaier

Mach sofort wieder zu!“ ordnete Hauptsekretär Miesterfeld an. Keiner der Justizbeamten hatte die Zelle betreten. Stoll schloss die Tür wieder zu und verständigte den stellvertretenden Vollzugsdienstleiter Bubeck. Miesterfeld rief das Krankenrevier an. Die Beamten sprachen leise, damit die Gefangenen in den übrigen Zellen nichts von den Geschehnissen mitbekamen. Kaum drei Minuten später betraten zwei Sanitäter in Begleitung von Amtsinspektor Götz und Hauptsekretär Münzing den Zellentrakt. Die Tür wurde wieder aufgeschlossen und die Beamten gingen in Raspes Zelle. „Da liegt eine Pistole!“, rief einer der Bematen.

Der lebt ja noch“, entfuhr es Götz, „vorsichtshalber nehme ich die Pistole weg.“ Mit einem Taschentuch ergriff er die Waffe vorn am Lauf und zog sie an sich. Miesterfeld holte ein Geschirrtuch und wickelte die Pistole ein. Götz steckte sein Taschentuch wieder weg. Es klebte kein Blut daran.

Später waren sich die Beamten nicht einig, wo die Pistole tatsächlich gelegen hatte. Einer der Sanitäter meinte, sie habe sich auf Raspes geöffneter Hand befunden. Amtsinspektor Götz erinnerte sich dagegen, er habe sie unter der geschlossenen Hand weggezogen. Verwertbare Fingerabdrücke waren nachher nicht mehr festzustellen.

Raspe blutete aus Mund, Ohren und Nase. Er hatte an beiden Augen Blutergüsse, groß wie einer Kinderfaust. Die Sanitäter konnten auf den ersten Blick keine Schussverletzung feststellen. Ohne Raspes Lage zu verändern, alarmierten sie den Notarztwagen.

Gegen 08.00 Uhr traf der Unfallwagen des Roten Kreuzes ein. Zwei Sanitäter hängten Raspe an den Tropf und legten ihn auf eine Trage. Wenig später kam auch der Notarzt. Unter Begleitung von zwei Justizbeamten wurde Raspe zum Katharinenhospital gebracht. Zwei Polizeifahrzeuge fuhren vorweg und machten die Straße frei. Im Operationssaal war alles vorbereitet. Raspe wurde geröntgt und ärztlich versorgt. Aber die Hilfe war vergebens. Jan-Carl Raspe verstarb um 09.40 Uhr.

Nach Raspes Abtransport war um 08.07 Uhr die Tür zu Andreas Baaders Zelle geöffnet worden. Von innen lehnte eine Schaumstoffmatratze gegen den Rahmen. Sanitäter Soukop schob die Matratze zur Seite  und betrat die Zelle. Die Fenster waren verhängt. Es war so dunkel, dass er zunächst kaum etwas erkennen konnte. Baader lag auf dem Zellenboden, ausgestreckt, den Kopf in einer Blutlache. Der Mund stand offen, die Augen waren starr nach oben gerichtet. Der Sanitäter versuchte, den Puls zu fühlen, aber Baader war schon tot. Seine Hand war kalt. Links von ihm lag eine Pistole. „Guck, da haben wir die Bescherung, da liegt die andere Pistole.“, sagte einer der Justizbeamten.

Auf Anweisung eines inzwischen eingetroffenen Mitglieds der Anstaltsleitung wurde die Tür zu Baaders Zelle wieder verschlossen. Da bei Baader in Zelle 719 nichts mehr zu retten war, hasteten die Beamten zur gegenüberliegenden Zelle 720. Wieder betrat der Sanitäter als erster den abgedunkelten Raum. Links vom Eingang stand eine Art Spanische Wand, hinter der Gudrun Ensslin ihr Matratzenlager hatte. Soukup tastete sich im Halbdunkel an der Stellwand entlang und sah dahinter. Er konnte die Gefangene nicht entdecken und rief laut nach ihr. Keine Antwort. Als er sich umdrehte, sah er zwei Füße unter der Decke hervorhängen, mit der das rechte Zellenfenster abgedunkelt war. In diesem Moment betrat der Anstaltsarzt Dr. Majerowicz die Zelle. Er fasste die Hand der Gefangenen. Sie war kalt.

Blick auf Stuttgart-Stammheim. Links das Hochsicherheitsgefängnis, rechts der Gerichtstrakt, der eigens für die RAF-Prozesse gebaut wurde. Foto: © oepb / Roman Strohmaier, 1987

Inzwischen eilten die Beamten weiter zur Zelle 725. Irmgard Möller, in Jeans und T-Shirt, lag zusammengekrümmt auf der Matratze, die Decke bis zum Kinn hochgezogen. Der Sanitäter fasste sie an der rechten Schulter, drehte sie auf den Rücken und zog die Decke weg. Irmgard Möller stöhnte. Der Sanitäter spürte Blut an seinen Händen. Er vermutete, sie hätte sich die Pulsadern aufgeschnitten und untersuchte ihre Handgelenke. Als er keine Verletzungen finden konnte, schob er das schwarzblaue T-Shirt der Gefangenen hoch und sah, dass sie in der Herzgegend mehrere Stichverletzungen hatte. Soukup fühlte den Puls und stelle 80 Schläge pro Minute fest. Er versuchte, ihr in die Pupillen zu sehen, aber Irmgard Möller kniff die Augen zusammen. Unterdessen betrat der Anstaltsarzt Dr. Majerowicz die Zelle und untersuchte die Verletzte. Er kam zu dem Ergebnis, dass lebensgefährliche Stichwunden nicht vorlagen. Nach seinem Eindruck war Irmgard Möller bei vollem Bewusstsein. Er gab ihr eine Spritze mit Herz-Kreislaufmittel und deckte die Wunde ab. Inzwischen war der zweite Notarztwagen eingetroffen. Irmgard Möller wurde in das Robert Bosch-Krankenhaus gebracht. Rechts von der Matratze in Irmgard Möllers Zelle lag ein blutverschmiertes Anstaltsmesser auf dem Fußboden; ein normales, oben abgerundetes Besteckmesser mit Wellenschliff.

In der Abteilung für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie der chirurgischen Universitätsklinik stellten die Ärzte fest, dass Irmgard Möller vier eineinhalb bis zwei Zentimeter tiefe Stiche im unteren Viertel der linken Brust hatte. Bei der Operation zeigte sich, dass das Gewebe vor dem Herzbeutel blutig durchtränkt, der Herzbeutel selbst aber nicht verletzt war.

Leichenschau

Bei der Frühstücksausgabe kurz vor 08.00 Uhr waren die Stammheimer Gefangenen gefunden worden: Jan-Carl Raspe lebte noch. Er starb im Krankenhaus. Andreas Baader und Gudrun Ensslin waren tot. Irmgard Möller wurde ins Krankenhaus gebracht und operiert. Um 08.18 Uhr traf die Mordkommission in Stuttgart-Stammheim ein. Eine halbe Stunde später folgten Beamte des Landeskriminalamts. Um 09.00 Uhr ließ Kriminalrat Müller die Zellen öffnen, um sich einen ersten Überblick zu verschaffen. Er ordnete an, dass bis zum Abschluss der gerichtsmedizinischen Untersuchungen niemand die Zellen betreten dürfte. Lediglich von den Türen aus wurden einige Polaroid-Fotos gemacht.

Um 09.06 Uhr hatte Bundeskanzler Helmut Schmidt die Nachricht vom Tod der Häftlinge in Stammheim erfahren. Seine Reaktion: „Ich war wie von einer Keule getroffen, empört, entsetzt. Jetzt hatten wir gerade einen großen Erfolg errungen, und nun dieser Tritt in den Unterleib. Wir waren völlig von den Socken. Nach Mitternacht war ja kein großer Jubel gewesen, mehr ein tiefes Durchatmen nach der Geiselbefreiung in Mogadischu. Die Spannung hatte sich auf verschiedenste Weise entladen, bei so manchen mit ein paar Tränen – und sieben Stunden später nun das.“

Dem Kanzler war klar, dass die Ereignisse in der Justizfestung Stammheim vor allem im Ausland zu Verdächtigungen führen müssten. Bundesjustizminister Hans-Jochen Vogel schlug vor, internationale Gutachter zur Obduktion der toten Häftlinge einzuladen. Das Stuttgarter Justizministerium stimmte zu. Es dauerte jedoch mehr als einen halben Tag, bis die Gerichtsmediziner aus dem Ausland eingetroffen waren: Professor Wilhelm Holzczabek von der Universität Wien, Professor Hans-Peter Hartmann von der Universität Zürich und Professor Armand André von der Universität Lüttich.

So konnte mit der Leichenschau erst am Nachmittag begonnen werden – zu spät, um einen exakten Todeszeitpunkt zu ermitteln. Die deutschen Gutachter, Professor Joachim Rauschke und Professor Hans-Joachim Mallach standen seit 09.30 Uhr vor den Zellen und führten teilweise erregte Auseinandersetzungen mit Polizei- und Justizbeamten – ohne Erfolg. Sie durften nicht zu den Toten.

Gegen 16.00 Uhr waren alle versammelt; neben den Gerichtsmedizinern und zwei Staatsanwälten auch die ehemaligen Verteidiger der Toten, Otto Schily, Dr. Hans Heinz Heldmann und Karl-Heinz Weidenhammer. Nacheinander wurden die Zellen besichtigt, zuerst die von Irmgard Möller und Jan-Carl Raspe, dann die von Andreas Baader und Gudrun Ensslin. Die deutschen Gerichtsmediziner diktierten für das Protokoll: „Die Leiche von Andreas Baader liegt fast in der Raummitte, etwa in der Mitte zwischen Liege und Bücherregalen … In den Kopfhaaren der Mittelliniengegend zeigen sich zwei Lochdefekte der Kopfschwarte, einer im unteren Hinterhauptbereich und der andere hinter der Stirn-Haar-Grenze …“

In Gudrun Ensslins Zelle gaben die Gutachter zu Protokoll: „Die Leiche hängt gradlinig nach unten. Beide Arme hängen schlaff neben den Hüften und Oberschenkeln. Der Kopf ist nach vorne geneigt und leicht nach links verkantet. Am Hals besteht eine tiefe Einschnürung …“

Totale Überwachung durch den Staat, Bewegungsmelder, Stachelband-Rollen, Mauern, Zäune und Gitter. Und dennoch – die Revolutionäre stahlen sich klammheimlich selbst davon. Foto: © oepb / Roman Strohmaier, 1987

Gegen 20.15 Uhr war die Leichenschau beendet.

Die Toten wurden zum Bergfriedhof nach Tübingen gebracht und dort obduziert. Wieder waren die ausländischen Gutachter und die Rechtsanwälte dabei. Professor Mallach und seine Assistenten sezierten die Leichen, während sein Stuttgarter Kollege Rauschke die Ergebnisse auf Band diktierte. Die ausländischen Mediziner sahen zu, gaben Ratschläge und diskutierten den Befund. Nur selten stellten die Verteidiger eine Frage. Sie konnten kaum verstehen, was Rauschke ins Mikrophon murmelte und folgten der französischen Übersetzung für den Belgier André. Das vorläufige Sektionsprotokoll wurde von den verantwortlichen Gutachtern Rauschke und Mallach unterzeichnet. Ihre ausländischen Kollegen erhielten später eine Kopie, die sie nicht unterschreiben mussten. Alle fünf Gutachter hatten sich aber schon in Tübingen geeinigt, was sie der Presse mitteilen wollen: „Die bisherigen Feststellungen bei allen drei Toten sprechen nicht gegen Selbstmord, sondern lassen sich alle durch Selbstmord erklären.“

Das Ende einer Entführung

Am Nachmittag des 19. Oktober 1977 ging bei der französischen Tageszeitung „Libération“ ein Kommuniqué der Schleyer-Entführer ein: „Wir haben nach 43 Tagen Hanns Martin Schleyers klägliche und korrupte Existenz beendet. Herr Schmidt, der in seinem Machtkalkül von Anfang an mit Schleyers Tod spekulierte, kann ihn in der Rue Charles Peguy in Mühlhausen in einem grünen Audi 100 mit Bad Homburger Kennzeichen abholen. Für unseren Schmerz und unsere Wut über die Massaker von Mogadischu und Stammheim ist sein Tod bedeutungslos. Andreas, Gudrun, Jan, Irmgard und uns überrascht die faschistische Dramaturgie der Imperialisten zur Vernichtung der Befreiungsbewegung nicht. Wir werden Schmidt und den ihn unterstützenden Imperialisten nie das vergossene Blut vergessen. Der Kampf hat erst begonnen. Freiheit durch bewaffneten antiimperialistischen Kampf.“

Die Polizei fand Schleyers Leiche im Kofferraum des grünen Audi. Sein Gesicht war entstellt, die grauen Haare kurzgeschoren. Er trug dieselbe Kleidung wie bei seiner Entführung sechs Wochen zuvor. Schleyer war durch drei Schüsse in den Kopf getötet worden.

Am 25. Oktober 1977 wurde der Arbeitgeberpräsident und Vorsitzender des Bundesverbandes der Deutschen Industrie Hanns Martin Schleyer in Stuttgart zu Grabe getragen. Auf der Trauerfeier in der Stiftskirche sagte Bundespräsident Walter Scheel: „Im Namen aller deutscher Bürger bitte ich Sie, die Angehörigen von Hans Martin Schleyer, um Vergebung.“

Am 27. Oktober 1977 wurden Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe in einem Gemeinschaftsgrab auf dem Stuttgarter Waldfriedhof beigesetzt. Bürger protestierten dagen, dass die drei Terroristen auf einem Friedhof die letzte Ruhe finden sollten. Manche verlangten, die Leichen sollten in die städtische Müllkippe geworden werden. Aber Manfred Rommel, Stuttgarts Bürgermeister, sagte: „Ich weigere mich zu akzeptieren, dass es Friedhöfe erster und zweiter Klasse geben soll. Alle Feindschaft sollte nach dem Tode ruhen.“

Mehr als 1.000 Polizisten mit Maschinenpistolen umringten den Friedhof. Demonstranten, viele von ihnen maskiert, entrollten Plakate mit der Aufschrift „Gudrun, Andreas und Jan wurden in Stammheim gefoltert und ermordet“ und „Der Kampf geht weiter!“ Als die Trauergäste und die Demonstranten abzogen, gingen sie mit erhobenen Händen durch ein Spalier schwerbewaffneter Polizisten. Niemand hatte sie zu dieser Geste der Unterwerfung aufgefordert. Es war eine Demonstration.

Quelle: Stefan Aust / Der Baader Meinhof Komplex, erschienen 1985 bei Hoffmann und Campe Verlag, Hamburg (ISBN 3-455-08253-X)

Frei nach Rosa Luxemburg: “Ich war, ich bin, ich werde sein!” Sinnlose Tote auf beiden Seiten klagen heute noch an. Foto: © oepb / Roman Strohmaier, 1987

Anmerkung:

Die Rote Armee Fraktion, kurz RAF – früher auch unter Baader Meinhof Gruppe bekannt – war in den 1970er Jahren in Deutschland als antiimperialistische linksgerichtete Stadtguerilla aktiv. Ihr wurden über 30 Morde an Personen des öffentlichen Lebens wie Politik, Wirtschaft und Verwaltung zur Last gelegt. Banküberfälle, Sprengstoffanschläge und Entführungen gehörten ebenso zu ihrem Betätigungsbereich. Die RAF spaltete eine ganze Nation. Während die Eltern der Kriegsgeneration natürlich die Taten nicht guthießen, sympathisierten deren Kinder sehr wohl mit dem Gedankengut der RAF. „Stadtguerilla zielt darauf, den staatlichen Herrschaftsapparat an einzelnen Punkten zu destruieren, stellenweise außer Kraft zu setzen, den Mythos von der Allgegenwart des Systems und seiner Unverletzlichkeit zu zerstören.“ – so die RAF in ihrem „Konzept Stadtguerilla“.

Sieben Jahre nach ihrem Sprung in den Untergrund war die „Allgegenwart des Systems“ kein Mythos mehr, sondern täglich erfahrbare Realität: Rasterfahndung, Beobachtende Fahndung, die Computersysteme PIOS, Nadis, Inpol; mehr Geld, mehr Planstellen, bessere Ausrüstung für Polizei, Verfassungsschutz, Bundesgrenzschutz; neue Gesetze, befestigte Gerichtssäle, Hochsicherheitstrakte …

Am Ende hatten sie die totale „Allgegenwart des Systems“ am eigenen Leib zu spüren bekommen – während der Kontaktsperre. Da hatten sie nur noch „System“ um sich herum, in Form von Wärtern, Gittern, Beton. Im Gefängnis erlebten sie das „Schweine-System“ so, wie es vorher in Freiheit nur in ihren Köpfen existierte. Sie hatten sich und ihre Lage mit der Situation von Häftlingen in Konzentrationslagern verglichen. „Unterschied toter Trakt und Isolation: Auschwitz zu Buchenwald“, schrieb Gudrun Ensslin.

Sie hatten die Welt eingeteilt:

Entweder Schwein oder Mensch;

Entweder überleben um jeden Preis oder Kampf bis zum Tod;

Entweder Problem oder Lösung;

Dazwischen gibt es nichts.

Am 20. April 1998 ging im Kölner Büro der Nachrichtenagentur Reuters ein in Chemnitz abgesandtes achtseitiges Schreiben ein. In RAF-typischer Kleinschreibung hieß es darin: “die stadtguerilla in form der raf ist nun geschichte. das ende dieses projekts zeigt, dass wir auf diesem weg nicht durchkommen konnten. vor 28 Jahren, am 14. mai 1970, entstand in einer befreiungsaktion die raf. heute beenden wir dieses projekt.”

War es das alles wert? 33 nachweislichen Morden der RAF stehen 24 getötete Mitglieder und Sympathisanten aus den eigenen Reihen gegenüber. 200 teilweise schwerstverletzte Personen klagen ebenso heute noch an. Drei Generationen lang beschritt die RAF ihren hasserfüllten und blutverschmierten Weg auf das System und auch auf die eigenen Vorfahren hin durch die gesamte Bundesrepublik Deutschland. Mit dem Resultat, dass am Ende wieder alles am Anfang steht.

Der vor 45 Jahren als „Deutscher Herbst“ in die Geschichte eingegangene Oktober 1977 mit all den sinnlosen Toten im Zuge der RAF-Historie auf beiden Seiten sollte dennoch nicht vergessen werden.

Quelle: Redaktion www.oepb.at

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