“Der Agrarausschuss beschließt GAP-Übergangsregeln. Jetzt müssen wir uns auf die Verhandlungen zur „GAP neu“ konzentrieren!”, so Simone Schmiedtbauer und Georg Strasser unisono. Foto: STVP / Fischer
Der Agrarausschuss beschließt GAP-Übergangsregeln. Jetzt müssen wir uns auf die Verhandlungen zur „GAP neu“ konzentrieren!”, so Simone Schmiedtbauer und Georg Strasser unisono. Foto: STVP / Fischer

„Damit haben wir einen wichtigen Beitrag zur Stabilität in den ansonsten unsicheren Zeiten der Krise gesetzt und ebnen den Weg für Rechts- und Planungssicherheit für unsere bäuerlichen Familienbetriebe in der Land- und Forstwirtschaft bis zum Greifen der neuen GAP. Mit den Übergangsregeln für die „Gemeinsame europäische Agrarpolitik“ (GAP) können wir Land- und Forstwirte uns darauf verlassen, dass die bisher geltenden Regeln bis auf weiteres in Kraft bleiben. Eine überstürzte Mini-Reform zu unseren Lasten wurde verhindert. Weil sich die Verhandlungen über den Mehrjährigen Finanzrahmen der EU von 2021-2027 deutlich verzögert haben, gehe ich von einer Übergangsperiode von zwei Jahren aus.“, so Simone Schmiedtbauer, Agrarsprecherin der ÖVP im Europaparlament, zur aktuellen Verabschiedung von GAP-Übergangsregeln ab 2021 im Agrarausschuss.

„Damit bleibt uns ausreichend Zeit, um eine „GAP neu“ im Sinne von uns Land- und Forstwirten und der Bevölkerung im ländlichen Raum zu verhandeln. Reformen und Innovationen stehen wir selbstverständlich offen gegenüber. Doch sie dürfen keine Mehrbelastung für uns Landwirte bedeuten, sondern müssen zu Verbesserungen der Situation unserer bäuerlichen Familienbetriebe führen und eine zuverlässige, qualitativ hochwertige, regionale – und daher klimafreundliche – Lebensmittelversorgung in Österreich und Europa sicherstellen. Hier spielen die Schlagwörter Entbürokratisierung und Vereinfachung eine große Rolle!“, fährt sie fort.

„Selbstverständlich sind die Übergangsbestimmungen für die GAP ein Zwischenschritt. Jetzt müssen wir uns einerseits voll auf die Diskussion zur „GAP neu“ konzentrieren und andererseits die Verhandlungen über den Mehrjährigen Finanzrahmen der EU von 2021-2027 genau im Auge behalten. Denn Kürzungen des EU-Agrarbudgets dürfen nun auch angesichts unserer Leistung in der beispiellosen Krisensituation aufgrund der globalen Corona-Pandemie schon gar keine Option mehr sein. Eine robuste und effektive EU-Agrarpolitik ist für den Erhalt einer Landwirtschaft, wie wir alle sie kennen, schätzen und brauchen, unverzichtbar.“, schloss Schmiedtbauer ihre Ausführungen.

Damit für die Landwirtschaft in Europa Kontinuität und Planungssicherheit gewährleistet werden kann, hat der Agrarausschuss des Europaparlaments eine Fortschreibung der geltenden GAP-Regeln bis zum Inkrafttreten der Nachfolgeregelung beschlossen. Das Plenum und die Mitgliedstaaten müssen den Beschluss noch bestätigen.

Regeln für GAP-Übergangsjahre gewährleisten Stabilität – Heimische Bauernfamilien brauchen spätestens im ersten Halbjahr 2021 Klarheit über GAP-Fahrplan

Der Beginn der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2021 verzögert sich, deshalb braucht es für die Übergangszeit klare Regeln. Für die Landwirtschaft in Österreich muss in diesen Übergangsjahren Kontinuität und Planungssicherheit garantiert sein. Deshalb hat der Agrarausschuss des Europaparlaments eine Fortschreibung der geltenden Regeln um zumindest ein Jahr einstimmig beschlossen. Diese Regelungen gelten bis zum Inkrafttreten der GAP-Nachfolgeregelung. Mit dieser Übergangsverordnung soll der derzeitige Rechtsrahmen der GAP, falls erforderlich, um zwei Jahre verlängert werden. „Grundsätzlich begrüßen wir die Entscheidung des Europaparlamentes, das damit auch dem Beschluss der Landwirtschaftsminister folgt, die bisher geltenden Regeln bis auf weiteres zu verlängern. Die Bauernfamilien können sich dadurch darauf verlassen, dass sich während der Übergangsjahre die Rahmenbedingungen nicht ändern. Das schafft Planungssicherheit, die bäuerliche Familienbetriebe angesichts der Unsicherheiten im Zuge der Corona-Krise gerade jetzt dringend brauchen!“, bläst Bauernbund-Präsident Abg. z. NR DI Georg Strasser ins gleiche Horn.

Neue GAP erst ab 2023?

Die Regeln der aktuellen GAP sollen auch in den Übergangsjahren gelten, die Finanzierung hängt jedoch vom künftigen Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) ab. „Wir haben immer gefordert, dass es eine Ausfinanzierung der GAP-Mittel auf bisherigem Niveau geben muss, das gilt auch für die Übergangsjahre!“, unterstreicht Strasser seine Forderung. Da sich die Verhandlungen zum künftigen MFR verzögern, wird man sich mit hoher Wahrscheinlichkeit auf eine Übergangsperiode von 2 Jahren einstellen müssen. „Solange Regeln und Finanzierung in der Übergangszeit stabil bleiben, kann ich das befürworten. Damit bleibt auch mehr Vorbereitungszeit, die wir dafür nützen werden, die Lehren aus der Corona-Krise zu ziehen und um auf eine strategische Autonomie unter anderem im Lebensmittelbereich hinzuarbeiten.“, will Strasser die Vorbereitungszeit bestmöglich nutzen.

Lehren aus der Corona-Krise – Kürzungen im Agrarbereich gefährden Versorgungssicherheit
„Europas und Österreichs Landwirtschaft ist systemrelevant. Das wissen wir spätestens seit der Corona-Krise. Deshalb muss eine Ausfinanzierung der GAP-Mittel auf bisheriger Höhe möglich sein und deshalb werden wir auch alles daransetzen, unsere agrarische Produktion zu sichern!“, so Präsident Strasser abschließend.

Quelle: Bauernbund

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