„Eine Analyse des aktuellen Entwurfs der 15a Vereinbarung zeigt, dass keinesfalls Entwarnung gegeben werden kann!“, ist der Präsident der NÖ-Ärztekammer, Dr. Christoph Reisner, MSc, überzeugt und sieht weiterhin die Gefahr einer massiven Verschlechterung des österreichischen Gesundheitssystems.
Nachteile für Ärzte und Patienten: Freie Arztwahl wird eingeschränkt, …
Die Betonung des Vorrangs der „Sachleistungsversorgung“ im aktuellen Entwurf kann als starkes Indiz dafür gesehen werden, dass die Kostenerstattung, also eine Geldleistung, zurückgedrängt werden soll. Christoph Reisner glaubt daher nicht, dass die Streichung der Wahlarztkostenrückerstattung vom Tisch ist: „Vielmehr ist weiterhin vorgesehen, dass bei der zentralen Steuerung des Gesundheitswesens die Versorgungswirksamkeit der jeweiligen Wahlärzte zu berücksichtigen ist. Es könnte also dazu kommen, dass eine Kostenerstattung nur noch bei „versorgungswirksamen“ Wahlärzten gewährt wird.“
Darüber hinaus wird die freie Arztwahl der Patienten auch durch die angestrebten neuen Formen der Primärversorgung sowie der fachärztlichen Versorgung eingeschränkt werden. In den nächsten vier Jahren sollen österreichweit einerseits zumindest 75 Primärversorgungseinheiten errichtet werden, was etwa 250 bis 300 Kassenplanstellen entspricht. Da kein Vorrang für Gruppenpraxen besteht, kann es sich dabei auch um selbständige Ambulatorien oder andere Konstrukte handeln. „Da diese überwiegend von der Sozialversicherung – im Rahmen vorhandener Honorarvolumina für ärztliche Hilfe – finanziert werden sollen, werden diese Mittel im kassenärztlichen Bereich fehlen.“, kritisiert er. Andererseits könnten niedergelassene Fachärzte aufgrund der zentralen Gesundheitsplanung durch Spitalsambulatorien oder selbständige Ambulatorien ersetzt werden.
… Leistungen sollen an bestimmten Standorten gebündelt werden, …
Bisher konnten (Spitals-)Ambulatorien nur errichtet werden, wenn entsprechende Leistungen in der Region nicht von Kassenärzten erbracht wurden. Diese sogenannte Subsidiarität soll nun wegfallen, wodurch (Spitals-)Ambulatorien als Parallelstrukturen zur niedergelassenen Ärzteschaft möglich werden. Neben dieser geplanten Verschiebung ambulanter Leistungen in Spitäler verpflichtet der aktuelle Entwurf den Bund ausdrücklich dazu, eine Anpassung des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes vorzunehmen. „Dies kann nur als eine geplante Aufweichung der seit 2014 geltenden Arbeitszeitgrenzen für Spitalsärztinnen und -ärzte interpretiert werden, die wir so nicht hinnehmen werden.“, stellt Christoph Reisner klar.
… wohnortnahe Versorgung wird geopfert
Auf Landesebene sollen die Sozialversicherung und das Land sowohl die örtliche Verteilung von Leistungserbringern im ambulanten Bereich als auch die Versorgungstypen und den Versorgungsauftrag festlegen. Reisner ablehnend: „Land und Sozialversicherung könnten so entscheiden, wo die Bevölkerung noch einen Hausarzt hat und wo sie in ein Ambulatorium gehen muss, denn bei Streichung von Kassenplanstellen sollen bestehende Kasseneinzelverträge aufgelöst werden und aufgrund des Wegfalls der Subsidiarität können niedergelassene Ärzte zugunsten von (Spitals-)Ambulatorien zurückgedrängt werden.“
Der Präsident der NÖ Ärztekammer betont abschließend: „Ich werde meinen Fokus in den nächsten Wochen auf geeignete Maßnahmen richten, um meinen Berufsstand vor weiteren Angriffen zu schützen und das österreichische Gesundheitssystem vor weiteren Versuchen der Demontage zu bewahren.“