“Die EU-Agrarpolitik ab 2020 muss die Zukunft einer flächendeckenden, nachhaltigen, bäuerlichen Landwirtschaft in Österreich garantieren. Mit weniger Mitteln sind die Leistungen der bäuerlichen Familienbetriebe für Umwelt, Klimaschutz und Tierwohl nicht machbar!“, sagte der Europaabgeordnete Othmar Karas anlässlich der Abstimmung im Agrarausschuss über den Forderungskatalog des Europaparlaments zur anstehenden Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik diese Woche. „Ich danke Herbert Dorfmann, dass er die Verhandlungen über dieses wichtige Anliegen des Europaparlaments federführend übernommen hat.“
“Bäuerinnen und Bauern erbringen neben der Lebensmittelproduktion vielfältige Leistungen für die Gesellschaft, die nicht über den Markt abgegolten werden. Dazu zählen unter anderem die Pflege der Kulturlandschaft, der Beitrag für vitale ländliche Räume oder Maßnahmen zum Schutz von Umwelt und Klima. Die Mittel für die Agrarpolitik dürfen daher nicht gekürzt werden, wie die Europäische Kommission das in ihrem Budgetvorschlag für 2021-2027 angedacht hat.“, meint Othmar Karas.
“Das Europaparlament plädiert eher für eine Erhöhung der Agrarmittel, vor allem in dem für Österreich wichtigen Bereich der ländlichen Entwicklung!“, erklärt er weiter. „Essenziell ist, dass der Bezug der Ausgleichszahlungen deutlich vereinfacht und entbürokratisiert wird. Daher fordern wir unter anderem, dass die De-minimis-Grenze spürbar angehoben wird.“ Unter dieser Grenze können Mittel ohne extra Bewilligungsverfahren durch die Kommission bezogen werden. Heute liegt sie bei 15.000 Euro für einen Zeitraum von drei Jahren.
“Österreichs Landwirtschaft wird von bäuerlichen Betrieben getragen, die sich in Struktur und Größe ganz wesentlich von Betrieben in anderen Mitgliedstaaten unterscheiden, wo die durchschnittliche Betriebsgröße ein Vielfaches ist. Daher sollen Zahlungen in Zukunft in einer europäischen Dimension betrachtet und auch nach sozioökonomischen Kriterien ausgerichtet werden.“, fährt Othmar Karas fort. „Große Bedeutung hat für Österreich, dass benachteiligte Gebiete wie Bergregionen sowie die flächengebundene Tierhaltung eine maßgebliche Rolle in der künftigen Förderkulisse spielen. Konkrete und effektive Maßnahmen muss es für die Unterstützung von Jungbauern, Hofübergaben, die Weiterbildung von Landwirten und Urlaub am Bauernhof geben. Schließlich muss ein starker Fokus auf die Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln gelegt werden.“
“In Handelsabkommen der EU mit Partnern außerhalb Europas muss die Landwirtschaft eine wesentliche Bedeutung behalten: Hohe Lebensmittelstandards in der landwirtschaftlichen Produktion dürfen nicht durch minderwertige Importe aus Drittstaaten unterminiert werden. Dazu bedarf es wirksamer Kontrollen an den Binnenmarktgrenzen. Europäische Sozial- und Tierschutzstandards müssen Bestandteil jedes Handelsabkommens sein.“, erläutert er.
“Selbstverständlich spricht sich das Europaparlament gegen eine Renationalisierung der Agrarpolitik aus. Eine Flexibilisierung der Förderkulisse ist aber wünschenswert. Die Mitgliedstaaten müssen genug Spielraum haben, die EU-Regeln ihren Bedürfnissen entsprechend auszulegen. Das ist für unsere klein strukturierte, österreichische Landwirtschaft mit vielen Berggebieten entscheidend.“, schloss Othmar Karas seine Ausführungen.
Der Forderungskatalog des Europaparlaments zur Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik wird Ende Mai 2018 im Plenum verabschiedet und ist eine Richtschnur für die Vorschläge der Europäischen Kommission zur künftigen EU-Agrarpolitik, die im Juni vorgelegt werden. Das Dokument wird unter Federführung des Europaabgeordneten Herbert Dorfmann von der Südtiroler Volkspartei ausgearbeitet. Er ist Mitglied er österreichischen EVP-Delegation im Europaparlament.
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