Verzögerung führt zu „unnötigem Leid“

Versorgung. Palliativpatienten können rascher mit hochwirk- samen Schmerzmitteln wie Opiaten versorgt werden, die unter die Suchtgiftverordnung fallen. Früher mussten diese erst bestellt werden – die Verzögerung habe zu unnötigem Leid geführt, heißt es am Samstag in einer Aussendung des Gesundheitsressorts.

Seit Februar dürfen bei mobilen Hospizdiensten so- wie in Alten- und Pflegeheimen Vorräte gehalten und nach ärztlicher Verschreibung direkt an Patienten ab- gegeben werden. Die Sozialversicherung übernimmt allerdings keine Kosten für patientenunabhängige Bevorratung, deshalb gibt es vom Gesundheitsressort eine Förderung von 230.000 Euro.

Die Abwicklung über- nimmt Hospiz Österreich, der Dachverband der Palliativ- und Hospizeinrichtungen. Ab Herbst können Rechnungen über eine Einreichplattform hochgeladen werden.

Wir haben es geschafft, dass bei einer akuten Verschlechterung des Gesundheitszustandes die Patientinnen und Patienten die hochwirksamen Medikamente schnell und unbürokratisch erhalten“, wird Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) zitiert. „Mit der Kostenübernahme entlasten wir nun die Einrichtungen der Palliativversorgung.“

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