So sah das Staatswappen der 1. Republik (1919 bis 1934) bei seiner Einführung im Jahre 1919 aus. Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges im Jahre 1945 wurden die "gesprengten Ketten" an den Beinen des Adlers hinzugefügt.
So sah das Staatswappen der 1. Republik (1919 bis 1934) bei seiner Einführung im Jahre 1919 aus. Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges im Jahre 1945 wurden die „gesprengten Ketten“ an den Beinen des Adlers hinzugefügt.

Das umgangssprachlich als „Österreichischer Bundesadler“ titulierte Bundeswappen der Republik Österreich begeht heuer sein 100-jähriges Bestehen.

In Deutschösterreich fanden am 16. Februar 1919 die Wahlen zu einer verfassungsgebenden konstituierenden Nationalversammlung statt. Die Sozialdemokraten wurden mit 72 Mandaten die stärkste Fraktion. Die Christlichsozialen erreichten 69 Sitze und die Deutschnationalen Parteien erhielten 26 Abgeordneten-Plätze. Weitere 3 Mandate entfielen auf sonstige Wahl-Werber. Die Wahlbeteiligung damals betrug übrigens 83,7 Prozent.

Am 4. März 1919 trat die Nationalversammlung zu ihrer ersten Sitzung zusammen und wählte den Sozialdemokraten Karl Seitz zum Ersten, den christlichsozialen Prälat Johann Hauser zum Zweiten und den Deutschnationalen Franz Dinghofer zum Dritten Präsidenten.

In der Tschechoslowakei kam es an jenem Tag zu Demonstrationen für einen Anschluss an Deutschösterreich, die jedoch vom dortigen Militär blutig unterdrückt wurden. 57 Tote und über 100 Schwerverletzte waren das Ergebnis dieser „Unruhen“.

Das am 14. März 1919 verabschiedete Gesetz über die Volksvertretung und die Staatsregierung erklärt die Nationalversammlung zum höchsten Organ der Republik. Ihr erster Präsident ist zugleich Staatsoberhaupt Deutschösterreichs. Am 15. März 1919 bildete Staatskanzler Karl Renner seine zweite Regierung, eine Koalition zwischen Sozialdemokraten und Christlichsozialen. Renner übernahm auch die Ministerien für Inneres und Unterricht, der Sozialdemokrat Otto Bauer blieb Staatssekretär für Äußeres, der Christlichsoziale Jodok Fink wurde Vizekanzler.

Ursprung des Bundeswappens

Der begründenden Beilage 202 der Konstituierenden Nationalversammlung unter der sozialdemokratisch geführten Staatsregierung Renner II zum Gesetz vom 8. Mai 1919 über das Staatswappen und das Staatssiegel der Republik Deutschösterreich ist zu entnehmen, dass der „neue“ österreichische einköpfige Adler sich nicht auf das monarchische Zeichen des Doppeladlers (habsburgisch seit 1804, davor der des Heiligen Römischen Reichs) beziehe, es sei dies „ein Vorurteil“, sondern war vielmehr „der Adler das Symbol der Legionen der römischen Republik“, die Aquila. Im abschließenden Satz wird dem entgegenstehend doch wieder als Rückgriff angemerkt: „Ein gewisser Anklang an die bisherigen staatlichen Wappen ist darum erwünscht.“ Mehrfach ist ausdrücklich betont, dass von den Fachleuten der Heraldik gefordert worden sei, dass die Symbole der drei Stände „so diskret angebracht“ sein müssten, „dass sie durchaus nicht aufdringlich wirken“.

Erkennen Sie den Fehler auf diesem Bild? Richtig, der Adler blickt nach Osten, und das ist FALSCH! Für den ³gelernten Österreicher² ist es immer wieder unverständlich, dass man die Flagge samt darauf befindlichem Greif-Vogel nicht richtig hissen kann. Der Adler blickt IMMER nach WESTEN. Im tiefsten Niederösterreich, in diesem Falle im Bezirk St. Pölten-Land, scheint dieser Umstand jedoch nicht geläufig zu sein. Foto: oepb
Erkennen Sie den Fehler auf diesem Bild? Richtig, der Adler blickt nach Osten, und das ist FALSCH! Für den „gelernten Österreicher“ ist es immer
wieder unverständlich, dass man die Flagge samt darauf  befindlichem Greif-Vogel nicht richtig hissen kann. Der Adler blickt IMMER nach WESTEN. Im tiefsten Niederösterreich, in diesem Falle im Bezirk St. Pölten-Land, scheint dieser Umstand jedoch nicht geläufig zu sein. Foto: oepb

Ein Beschluss des Staatsrates hatte ein Emblem in Aussicht genommen, das die drei Hauptstände der Gesellschaft, Bürger, Bauer und Arbeiter, symbolisch darstellt und in der Wahl der Farben schwarz, rot und gold zugleich die nationale Zusammensetzung der Republik Deutschösterreich versinnbildlicht. Auf Grund dieser Anregung hat das früher bestandene Staatssiegelamt eine Konkurrenz veranstaltet, aus der eine lange Reihe von Entwürfen hervorgegangen ist. Die Fachleute der Heraldik bemängelten an den meisten dieser Entwürfe, dass sie zu sehr an die modernen Firmenzeichen, an die geschützten Marken und Muster des Handelsrechts erinnern, und forderten ein Wappen, das sich gerade wegen seines heraldischen Charakters als Staatsemblem von Privatemblemen wirksam unterscheidet. Die Symbolik der Stände müsse in einer diskreteren Form angebracht werden als in den meisten Entwürfen. Auf Grund dieser fachmännischen Erwägungen hat sich die Staatsregierung entschlossen, das vorliegende einfache und ganz den heraldischen Grundsätzen entsprechende Wappen der Konstituierenden Nationalversammlung zur Annahme zu empfehlen.

Als Zeichen der Staatlichkeit überhaupt fungiert der Adler. Die Vereinigten Staaten von Nordamerika, Mexiko und Polen bedienen sich des Adlers. Die Annahme, dass der Adler ein monarchisches Zeichen sei, ist ein Vorurteil. Der Adler war das Symbol der Legionen der römischen Republik. Er versinnbildlicht die Souveränität des Staates. Der einköpfige Adler trägt auf der Brust ein Wappenschild, das rot-weiß-rote Bindenschild ist nicht das Schild des Herrscherhauses, auch nicht das der Babenberger, sondern das Zeichen des Landes Österreich in der Zeit der Babenberger gewesen und war schon vor diesem fürstlichen Geschlechte landesüblich. Die drei Symbole Sichel, Hammer und Mauerkrone werden von dem Adler getragen. Auch diese drei Sinnbilder sind der Heraldik geläufig und so diskret angebracht, dass sie durchaus nicht aufdringlich wirken.

Da das Wappen die Aufgabe hat, Ämter und Anstalten als staatlich zu bezeichnen, kommt viel darauf an, dass die Bevölkerung dieses von allen anderen Abzeichen unterschiedene Abzeichen sofort als staatliches Kennzeichen versteht und achtet. Ein gewisser Anklang an die bisherigen staatlichen Wappen ist darum erwünscht.“

Aus: Konstituierende Nationalversammlung: Begründung zu dem Entwurf eines Gesetzes über das Staatswappen und das Staatssiegel der Republik Deutschösterreich.

Gründung der Republik

Die Nationalversammlung beschloss am 21. November 1919 das „Gesetz über die Staatsform“, in dem es heißt:

Art. 1; “ Deutschösterreich in seiner durch den Staatsvertrag von Saint-Germain bestimmten Abgrenzung ist eine demokratische Republik unter dem Namen „Republik Österreich“. Die Republik Österreich übernimmt jedoch – unbeschadet der im Staatsvertrage von Saint-Germain auferlegten Verpflichtungen – keinerlei Rechtsnachfolge nach dem ehemaligen Staate Österreich, das ist den „im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern.“

Art. 2; Wo in den geltenden Gesetzen von der Republik Deutschösterreich oder von ihren Hoheitsrechten die Rede ist, hat an dieser Bezeichnung nunmehr der Name „Republik Österreich“ zu treten.

Art. 3; In Durchführung des Staatsvertrages von Saint-Germain wird die bisherige gesetzliche Bestimmung: „Deutschösterreich ist ein Bestandteil des Deutschen Reiches“ ausser Kraft gesetzt.“

Staatskanzler Karl Renner hätte den Namen „Deutsche Alpenlande“ vorgezogen, Universitätsprofessor Heinrich Lammasch hatte „Norische Republik“ vorgeschlagen.

Quelle: oepb

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