Der Ministerrat bringt zwei langjährige Bauernbund-Forderungen auf den Weg. „Heimische Familienbetriebe sind einem starken Wettbewerb um Arbeitskräfte und Erzeugerpreise ausgesetzt. Mit den heutigen Beschlüssen im Ministerrat wird eine Änderung des Wettbewerbs- und Nahversorgungsgesetzes zur Umsetzung der EU-Richtlinie gegen unfaire Geschäftspraktiken sowie die neue Stammsaisonierregelung auf den Weg gebracht. Das ist erfreulich und ein Erfolg für uns als Bauernbund!“, so Bauernbund-Präsident Abg. z. NR DI Georg Strasser.
Stammsaisonierregelung bringt Planungssicherheit
Während der Pandemie war es auf Grund von Reisebeschränkungen sehr schwierig, Arbeitskräfte für die Landwirtschaft zu bekommen. „Die Landwirtschaft, besonders der Obst- und Gemüsebau, ist sehr handarbeitsintensiv. Gerade zu Saisonspitzen werden viele Erntehelfer auf einmal gebraucht. Am heimischen Arbeitsmarkt sind dafür nicht genug Arbeitskräfte zu finden. Hinzu kommt auch, dass die wachsende Sparte der biologischen Landwirtschaft mehr Handarbeit erfordert“, erklärt Strasser. In diesen Branchen sind die Bauernfamilien besonders auf saisonale Arbeitskräfte angewiesen. Zumeist sind die Saisoniers seit Jahren dieselben und zählen schon zur Stammmannschaft. „Ohne verlässliche Arbeitskräfte aus Drittstaaten würden Obst und Gemüse auf den Äckern und in den Anlagen liegen bleiben. Abhilfe zur Bewältigung von Arbeitsspitzen schafft nun die im Ministerrat beschlossene erleichterte Zulassung von Saisonarbeitskräften aus Drittstaaten. Wir haben dies immer wieder gefordert, nun ist die Neuregelung am Weg“, so der Bauernbund-Präsident. Die jährlichen Kontingente für Saisoniers und Erntehelfer werden flexibler ausgelegt. Die Regelung wird künftig ausschließlich in einer Verordnung des Arbeitsministers festgelegt. „Das schafft mehr Rechts- und Planungssicherheit“, begrüßt Strasser die Gesetzesnovelle. Laut Arbeitsministerium kommen in der Land- und Forstwirtschaft rund 2.200 Personen als Stammsaisoniers in Frage. Die Novelle des Ausländerbeschäftigungsgesetzes soll Anfang 2022 in Kraft treten.
Partnerschaft auf Augenhöhe
2019 gab es erstmals eine europaweite gesetzliche Definition, was unlautere Praktiken entlang der Lebensmittelwertschöpfungskette sind. Damit gibt es erstmals einen klaren Rechtsrahmen, der auch exekutiert werden kann. Ab 2022 werden Österreichs Bäuerinnen und Bauern mit einem Gesetz vor unfairen Geschäftspraktiken des Handels geschützt. Dazu zählen etwa Auftragsstornierungen in letzter Minute oder verspätete Zahlungen verderblicher Lebensmittel. „Preisdrückereien der Konzerne mit Millionengewinnen bei den kleinen Produzenten und Lieferanten sollen der Vergangenheit angehören. Der Handel verlangt Lebensmittel zu immer höheren Standards und zu immer günstigeren Preisen. Und zugleich wird die Marktmacht in vollen Zügen ausgenutzt und bis dato auch zum Teil mit unfairen Praktiken gearbeitet. Mit diesem Gesetz und der weisungsfreien Ombudsstelle im BMLRT soll diesem Ungleichgewicht auf Kosten der Bäuerinnen und Bauern ein Riegel vorgeschoben werden“, so Strasser. Mit diesem Gesetz ist eine Reihe von Maßnahmen, wie der Fairnesskatalog, die Stelle für anonyme Beschwerden oder die Selbstverpflichtungserklärung der Händler national umgesetzt worden.
„Diese Ministerratsbeschlüsse sind ein großer Erfolg für den Bauernbund. Besonderen Dank gilt Arbeitsminister Martin Kocher und Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger, die mit ihren Gesetzesinitiativen unsere Bauernfamilien stärken und damit mehr Perspektive geben“, so Strasser abschließend.
Quelle: Bauernbund
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