Seitens der Österreichischen Bundesregierung wird der Lockdown ab heute, Montag, 8. Feruar 2021 ein wenig gelockert, vorausgesetzt, man kann einen aktuellen negativen PCR- oder Antigen-Test vorweisen, der von einer medizinischen Fachkraft durchgeführt wurde. Um das Angebot an kostenlosen Antigen-Tests zu erhöhen, organisieren Bund und Länder seit Wochen Teststraßen. Darüber hinaus übernimmt der Bund ab heute die Kosten für die Durchführung von gratis Antigen-Tests auf COVID-19 in öffentlichen Apotheken. „Beides sind an sich durchaus begrüßenswerte Tatsachen. Dass aber ärztliche Ordinationen, in denen selbstverständlich immer medizinische Fachkräfte tätig sind, nicht einmal erwähnt und von den Gratistests ausgenommen sind, ist mehr als unverständlich und kann so nicht einfach hingenommen werden!“, reagiert MR Dr. Dietmar Baumgartner, Obmann der Kurie niedergelassener Ärzte der NÖ Ärztekammer, verärgert auf die jüngste Verordnung des Bundes.
Während ärztliche – und hier vor allem hausärztliche – Ordinationen mit und ohne Kassenvertrag praktisch in jeder Ortschaft oft sogar mehrmals vorhanden sind, können öffentliche Apotheken ein solch dichtes Versorgungsnetz bei weitem nicht bieten. Demzufolge kann es ein wohnortnahes Angebot an gratis Antigen-Tests für symptomfreie Patientinnen und Patienten nur mit Einbindung der niedergelassenen Hausärztinnen und -ärzten geben. „Hausärztliche Ordinationen spielen in der Testung eine zentrale Rolle und leisten damit einen wertvollen Beitrag zur Früherkennung von infektiösen, aber symptomfreien Personen. Diesem Umstand muss durch entsprechende Maßnahmen seitens der Bundesregierung Rechnung getragen werden.“, erklärt Dr. Max Wudy, Arzt für Allgemeinmedizin und stellvertretender Obmann der Kurie niedergelassener Ärzte. „Wir fordern daher die politisch Verantwortlichen in aller Eindringlichkeit auf, diese Ungleichbehandlung zu beenden und im Sinne der Bevölkerung die wohnortnahen und niederschwelligen Antigen-Tests mittels entsprechender Verordnungen zu ermöglichen.“, so Dietmar Baumgartner abschließend.
Quelle: Ärztekammer für Niederösterreich
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