Die Europäische Union ist bei den neuen Energielabels und Ökodesign-Verordnungen für Haushaltsgeräte auf Kurs. Das neue Maßnahmenpaket ist ein wichtiger Beitrag für das Erreichen der Klima- und Energieziele der EU, spätestens ab 2021 werden die Neuerungen wirksam.
Vor knapp zwei Jahren hat die Europäische Union eine neue Richtlinie für die künftige Energieverbrauchskennzeichnung und die Mindesteffizienzstandards (sog. Ökodesign-Verordnungen) bei Haushaltsgeräten verabschiedet. Nun wird die Umsetzung weiter vorangetrieben: Im März 2019 wurden von der EU-Kommission die finalen Entwürfe und das Aussehen der neuen Energielabels für sechs Produktgruppen abgesegnet. Es handelt sich dabei um Geschirrspüler, Kühlschränke, gewerbliche Kühlschränke, Leuchten, Waschmaschinen, Wäschetrockner und elektronische Anzeigen.
Aufwertung des Energielabels ab 2021
Die neuen Labels beinhalten eine überarbeitete Skala von A bis G und werden ab dem 1. März 2021 in ganz Europa im Handel – Online-Shops inklusive – zu sehen sein. Mit den bisherigen Kennzeichnungen von A+++ bis D ist dann Schluss. 2021 wird es für die Konsumenten im EU-Raum zu dieser Neuerung überdies eine eigene EU-weite Informationskampagne geben.
Je nach Produkt werden die Energielabels nicht nur den Stromverbrauch angeben, sondern auch weitere, energieverbrauchsbezogene und sonstigen Informationen, die eine Kaufentscheidung unterstützen und einen Vergleich der Produkte ermöglichen. Beispiele dafür wären der Wasserverbrauch pro Waschzyklus oder die Speicherkapazität eines Produkts. Neben der neuen Skala wird es erstmals auch einen QR-Code am Etikett geben.
Ökodesign: Neue Anforderungen an viele Haushaltsgeräte
Die EU-Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission haben sich im März zudem auf umfassende Neuregelungen im Rahmen der EU-Ökodesign-Richtlinie geeinigt. Anfang Juli plant die EU die Verabschiedung von 11 Ökodesign-Verordnungen. Diese beinhalten die sechs Produktgruppen mit den neuen Energielabels (u.a. Kühlschränke und Waschmaschinen; siehe oben) und fünf zusätzliche Produktgruppen, für die kein Label vorgesehen ist: elektrische Motoren, externe Stromversorgungen, Leistungstransformatoren, Server und Speicherprodukte sowie Schweißgeräte.
Per Ökodesign-Verordnung gelten in Zukunft strengere Mindestanforderungen an die Energieeffizienz der Geräte, außerdem werden erstmals Anforderungen in Bezug auf Reparierbarkeit und Ersatzteile festgelegt. Explizit genannt werden der Energieverbrauch im Stand-by-Modus, die Reparierbarkeit, die Erleichterung der Demontage und des Recyclings, wenn das Produkt am Ende seines Lebenszyklus steht, sowie allgemein die Unterstützung der Umsetzung der Kreislaufwirtschaft. Der Punkt „Reparierbarkeit“ umfasst die Verfügbarkeit von Ersatzteilen, die einfache Austauschbarkeit und den Zugang zu Reparaturen sowie Wartungsinformationen für professionelle Reparaturbetriebe.
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Insgesamt soll mit dem Ökodesign-Paket im EU-Raum eine Gesamtenergieeinsparung in der Höhe des jährlichen Stromverbrauchs von Belgien und Luxemburg erreicht werden.
Quelle: FEEI