Die Frauenmorde in Österreich haben ein beängstigendes Hoch erreicht. Und auch die Gewalt des starken am sogenannten schwachen Geschlecht nimmt immer mehr zu. Foto: © Engin Akyurt from Pixabay Übrigens: diese Frau hier wurde NICHT grün und blau geschlagen, es handelt sich dabei um ein Symbolfoto aus traurigem Anlass.

Dass Gewaltschutz ein gesellschaftlich zentrales Thema ist, zeigte der heutige Runde Tisch von Ministerien und Opferschutzeinrichtungen, bei dem unter anderem der Bundesverband der Gewaltschutzzentren/Interventionsstellen vertreten war.

„Die Unterstützung für Frauen in bedrohlichen Beziehungen gibt es flächendeckend durch die Gewaltschutzzentren, Frauenhäuser, sowie die Polizei. Wir begrüßen sehr, dass dafür mehr Geld zur Verfügung gestellt wird. Sei es durch die Aufstockung von Präventionsbeamt*innen oder den Ausbau der Gewaltschutzzentren/Interventionsstellen und der Täterarbeit. Wir hoffen, dass dadurch weitere maßgeblichen Schritte in der Gewaltprävention, die Umsetzung der Gewaltschutzgesetze und somit der Istanbul Konvention zu Tragen kommen. Neben zusätzlichen finanziellen Ressourcen beinhaltet das Gewaltschutzpaket auch Maßnahmen, die die Gewaltschutzzentren seit langem fordern.Besonders begrüßen wir die Bekanntgabe, dass wir von der Polizei nicht nur alle Betretungs- und Annäherungsverbote, sondern nun auch wieder Stalkinganzeigen erhalten. Das ist für unsere Arbeit, in der es darum geht, Opfer proaktiv zu erreichen und ihnen psychosoziale und rechtliche Unterstützung zukommen zu lassen, unerlässlich. Unerlässlich deswegen, weil Stalking in den meisten Fällen von Ex-Beziehungspartnern begangen wird.“, so Martina Sorgo, Bundesverbandsvorsitzende 
der Gewaltschutzzentren und Interventionsstellen Österreichs.

Stalking ist sehr oft ein Warnsignal und kann häufig in schwere Gewalt münden. Umso wichtiger ist es, in Fällen von häuslicher Gewalt und Stalking genaue Gefährdungseinschätzungen zu erarbeiten und bei hohem Risiko von Gewalt Fallkonferenzen anzuregen, um angemessen betreuen und begleiten zu können.

Ein weiterer Meilenstein wäre die Umsetzung der Ankündigung, dass nach einem Betretungs- und Annäherungsverbot ein obligatorisches Waffenverbot verhängt werden kann.

Mit unseren jährlichen Reformvorschläge legen wir Regierungsvertreter*innen, Behörden und Institutionen Ideen zur Verbesserung der Situation von Gewaltopfern vor und erhoffen uns weiterhin einen regen Austausch, um die bestehenden Opferschutzbestimmungen bestmöglich umzusetzen.“, so Sorgo.

Quelle: Bundesverband Gewaltschutzzentrum

Das Gewaltschutzzentrum ist eine gesetzlich anerkannte Opferschutzeinrichtung nach dem Gewaltschutzgesetz im Auftrag des BMI und BKA – BM für Frauen, Familie und Jugend. Wir bieten rechtliche und psychosoziale Beratung und Unterstützung von Gewaltopfern im sozialen Nahraum und Opfern von Stalking, sowie Prozessbegleitung. Die Beratung ist freiwillig, kostenlos und vertraulich.

Weitere diesbezügliche Artikel finden Sie bei uns bitte hier;

www.gewaltschutzzentrum.at

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