Ärzte können selbst entscheiden, ob sie die Maskenpflicht in ihren Ordinationen beibehalten. Foto: © Sean Corcoran from Pixabay
 

Mit 1. Mai 2023 gibt es offiziell keine Verpflichtung mehr, eine Maske in Ordinationen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern zu tragen. Damit läuft eine weitere Corona-Regel aus. Dr. Harald Schlögel, Präsident der Ärztekammer für Niederösterreich, meint dazu: „Das Ende vieler Corona-Regeln ist zu begrüßen. Doch eine Maske schützt nicht nur vor dem Coronavirus, sie schützt auch vor anderen Infektionskrankheiten!“ Als die Maske während der Pandemie noch an vielen Orten verpflichtend war, konnten dadurch zahlreiche Infektionskrankheiten verhindert oder zurückgedrängt werden. Seit die Maske nicht mehr unser ständiger Begleiter ist, sind die Infektionskrankheiten wieder auf das alte Niveau angestiegen. „Hat nun jemand einen Infekt und ist an Orten, an denen sich bereits erkrankte oder geschwächte Menschen aufhalten, wie dies z.B. in Ordinationen oder Spitälern der Fall ist, ist das Tragen der Maske sinnvoll und dringend zu empfehlen. Damit schützt man andere, die sich nicht im gleichen Ausmaß selbst schützen können“, ergänzt Dr. Max Wudy, Kurienobmann der Kurie niedergelassene Ärzte.

Auch wenn die Maskenpflicht in Ordinationen ab Montag offiziell beendet ist, sind individuelle Lösungen weiterhin möglich. „Konkret heißt das, dass eine Ärztin oder ein Arzt in der eigenen Ordination die Maskenpflicht weiterhin verordnen kann, wenn dafür ein Bedarf gesehen wird. Dies wurde uns vom Gesundheitsministerium in dieser Form bestätigt. Beim nächsten Arztbesuch die Maske zumindest mitzunehmen, ist also in jedem Fall von Vorteil“, so Schlögel abschließend.

Quelle: Ärztekammer für Niederösterreich

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