Seit Jahren ist es klares Ziel des Bauernbundes, die Herkunftsangaben bei Lebensmitteln zu verbessern. Mit 1. April 2020 trat eine EU-Verordnung in Kraft, welche die Auslobung der Herkunft von Primärzutaten neu regelt. Es handelt sich dabei um eine Detailregelung für eine täuschungsfreie Herkunftskennzeichnung.
„Konsumenten haben sich mehr Ehrlichkeit verdient. Das unsägliche Spiel mit den Fähnchen auf Lebensmitteln ist jetzt zu Ende. Bis zuletzt gab es rot-weiß-rote Fähnchen und Herzen auf Lebensmitteln aus dem Ausland.“, sagt Bauernbund-Präsident Abg. z. NR DI Georg Strasser. Wird ein Produkt in mehreren Ländern hergestellt, gilt gemäß EU-Recht jenes Land als Ursprungsland, in dem der letzte wesentliche Verarbeitungsschritt erfolgt ist.
Bis jetzt zählte also nicht der Rohstoff, sondern der letzte Verarbeitungsschritt. Das führte zu verwirrenden rot-weiß-roten Fähnchen und Herzen. „Von Seiten des Bauernbundes haben wir das lange schon kritisiert und zuletzt auch eine Foto-Aktion gestartet, wo konkrete Fälle mit intransparenter Kennzeichnung für viele sichtbar wurden. Das erweckte viel Unverständnis. Man kann einfach nicht erklären, warum auf der Verpackung von einem Vogerlsalat vorne eine große Österreich-Fahne oben ist, obwohl der Salat nicht aus Österreich kommt!“, so Strasser.
Etappensieg, aber noch nicht das Ziel
Mit 1. April 2020 ist die EU-Primärzutatenverordnung dazu in Kraft getreten. „Die Umsetzung in den Supermärkten werden wir uns sehr genau anschauen. Ein weiter wie bisher darf es nicht geben.“, will sich der Bauernbund-Präsident auch künftig um dieses Thema kümmern. Am Weg zu einer transparenteren Auslobung der Produktherkunft ist das aber ein Erfolg. „Diese Verordnung ist ein Etappensieg, aber noch nicht das Ziel. Die Herkunft muss bei Lebensmitteln noch viel transparenter ausgelobt werden. Das erfordert eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung. Den dringendsten Nachbesserungsbedarf sehen wir bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln mit den Primärzutaten Milch, Fleisch und Eier in der Gemeinschaftsverpflegung und bei verarbeiteten Produkten.“, sagt Strasser und ergänzt: „Der Konsument hat nur dann tatsächlich Wahlfreiheit, wenn die Herkunft auf den ersten Blick erkennbar ist. Mehr Transparenz ist nicht nur für Konsumenten wichtig, sondern wird auch allen Teilnehmern der Wertschöpfungskette langfristig helfen. Gerade in Zeiten wie diesen müssen wir auf österreichische Qualitätsprodukte setzen und die heimischen Betriebe unterstützen.“
Beispiel 1: „Mühlviertler Speck“
o Wenn Fleisch nicht aus Österreich kommt, muss „Fleisch nicht aus Österreich“ draufstehen, oder „Fleisch aus Deutschland“ oder „Fleisch aus der EU“.
o Dasselbe gilt, wenn nur eine rot-weiß-rote Fahne als Herkunftshinweis drauf ist.
o Der verpflichtende zusätzliche Hinweis („Fleisch nicht aus Österreich“) muss immer im gleichen Sichtfeld sein.
Beispiel 2: „Erdbeerjoghurt“
o Beispiel: das Erdbeerjoghurt mit Milch aus Österreich enthält Erdbeeren aus Marokko. D.h. es muss angeben werden „Erdbeeren aus Nicht-EU“ oder „Erdbeeren aus Marokko“
o In der Praxis bedeutet das, ein Erdbeerjoghurt mit einem AMA-Gütesiegel und der Herkunftsangabe „Erdbeeren aus Marokko“
Quelle: Bauernbund
Erfahren Sie noch mehr über die umfangreichen Tätigkeiten des Österreichischen Bauernbundes bei uns bitte hier;