Die Ärztekammer, die Gebietskrankenkasse und das Land NÖ schafften gemeinsame Voraussetzungen für die Weiterführung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes an Wochenenden und Feiertagen in Niederösterreich.
Die Ärztekammer, die Gebietskrankenkasse und das Land NÖ schafften gemeinsame Voraussetzungen für die Weiterführung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes an Wochenenden und Feiertagen in Niederösterreich.

Nach intensiven Verhandlungen zur Neuregelung des Bereitschaftsdienstes an Wochenenden und Feiertagen hat die Kurienversammlung der niedergelassenen Ärzte der Ärztekammer für Niederösterreich am 5. Juni 2019 einstimmig dem Verhandlungsergebnis zugestimmt.

Damit gelten ab 1. Juli 2019 – vorbehaltlich der Zustimmung in den Gremien der Sozialversicherung – neue Bedingungen, die sowohl für die Ärzteschaft als auch die Bevölkerung deutliche Verbesserungen bringen. Der Präsident der NÖ Ärztekammer, Dr. Christoph Reisner, MSc, meint dazu: „Wir sind sehr froh, dass wir gemeinsam mit der NÖ Gebietskrankenkasse und dem Land Niederösterreich eine ausgezeichnete Lösung für alle Beteiligten erzielen konnten. Es war uns von Beginn an wichtig, die betroffene Kollegenschaft miteinzubeziehen. Wir haben daher zweimal die Stimmung und Meinung zum jeweils aktuellen Verhandlungsstand abgefragt und das Umfrageergebnis in die Verhandlungen miteinbezogen.“

Die deutlichste Verbesserung für die Patientinnen und Patienten zeigt sich in den nunmehr niederösterreichweit geregelten Öffnungszeiten der Ordinationen an Wochenenden und Feiertagen. So werden künftig alle diensthabenden Ordinationen an Wochenenden und Feiertagen von 9 bis 11 Uhr geöffnet haben.

Davor ab 8 Uhr und danach bis 14 Uhr haben die zum Dienst eingeteilten Ärztinnen und Ärzte Zeit für Visiten. Teil des Gesamtpakets ist auch eine deutliche Erhöhung sowohl des Honorars der grundsätzlichen Bereitschaft als auch der Arzttermine in den Ordinationen und der Visiten. Wichtig war auch, die Freiwilligkeit der Teilnahme von Ärztinnen und Ärzten mit der verlässlichen Versorgungssicherheit der Menschen im gesamten Bundesland in Einklang zu bringen.

„Wir sind den Vertretern der Ärzteschaft entgegengekommen und haben für unsere Versicherten und die Menschen in Niederösterreich viel erreicht.“, sagt der Obmann der NÖGKK, Gerhard Hutter, zum Verhandlungsergebnis. „Kostete der Wochenenddienst pro Halbjahr bisher ca. 3,5 Millionen Euro, so schätzen wir, dass wir allein für das heurige zweite Halbjahr Mehrkosten von 900.000 Euro haben werden. Das entspricht einer Erhöhung der Ärztevergütung um rund 26 Prozent.

Hutter glaubt, dass die neuen Bereitschaftsdienstzeiten die Vertragsärzteschaft in Niederösterreich massiv entlasten. Das sei ein wichtiger Schritt zur Attraktivierung des Hausarztberufs, so der NÖGKK-Obmann weiter. „Bereits 2017 haben wir mit der Neuordnung der Nachtdienste durch Notruf NÖ den Bereitschaftsdienst für Ärztinnen und Ärzte halbiert. Wir haben in den letzten Jahren außerdem mit Maßnahmen wie der Einführung innovativer Gruppenpraxenmodelle und flexibler Vertretungsrichtlinien zusätzlich zu deren Entlastung beigetragen und insgesamt das Image des Hausarztes in unserem Bundesland angehoben. Niederösterreich ist ein guter Boden für die Allgemeinmedizin“, ist Gerhard Hutter überzeugt.

Erster Schritt für eine Neuorganisation, weitere folgen

„Die Einigung über den Bereitschaftsdienst freut uns besonders für die Patientinnen und Patienten in Niederösterreich. Dieser wichtige Schritt ist uns nun gemeinsam gelungen“, so Gesundheitslandesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig und NÖGUS-Vorsitzender Landesrat Martin Eichtinger zur Kurienentscheidung in der NÖ Ärztekammer.Die Gespräche, zu denen das Land Niederösterreich im Vorfeld eingeladen hat, sind bereits sehr konstruktiv verlaufen. Die nun gefundene Lösung ist eine wichtige Grundlage für eine Neuregelung der Wochenenddienste ab 2020, für die nun ehestmöglich Gespräche aufgenommen werden. „Mit dem bereits erprobten Modell unter Einbindung von Notruf NÖ kann das Land Niederösterreich hier nötigenfalls einen wertvollen Beitrag leisten“, so Königsberger-Ludwig und Eichtinger.

Positive Erfahrungen mit einer freiwilligen Diensteinteilung und einer regional angepassten Sprengeleinteilung hat man bereits bei Notruf NÖ in Zusammenhang mit Bereitschaftsdiensten während der Nacht gemacht. In den kommenden Wochen soll das System von der NÖ Ärztekammer, der NÖ Gebietskrankenkasse und dem Land Niederösterreich unter Einbeziehung der Expertise von Notruf NÖ weiterentwickelt werden, sodass voraussichtlich ab kommendem Jahr auch interessierte Wahlärztinnen und –ärzte mit abgeschlossener allgemeinmedizinischer Ausbildung sich am Bereitschaftsdienst beteiligen können. Damit erhält die Ärzteschaft in den Regionen die Chance, ihre Arbeit wesentlich besser mitzugestalten und an die jeweiligen Bedürfnisse anzupassen.

Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes war Auslöser für Neuregelung

Seit Jahrzehnten haben Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmediziner mit Kassenvertrag an Wochenenden und Feiertagen ihre Ordinationen geöffnet und fahren auf Visiten, um kranke Menschen ärztlich zu versorgen. Grundlage war eine Regelung im Gesamtvertrag, den jeder Allgemeinmediziner bei Übernahme eines Kassenvertrags mit der Gebietskrankenkasse unterschrieben hat. Im Februar dieses Jahres hat der Verwaltungsgerichtshof diese Verpflichtung zur Teilnahme am Bereitschaftsdienst an Wochenenden und Feiertagen jedoch aus formalen Gründen aufgehoben. Dennoch haben viele Ärztinnen und Ärzte die Dienste freiwillig weitergeführt. „Dafür wollen wir uns ausdrücklich bedanken!“, meint Vizepräsident und Kurienobmann der niedergelassenen Ärzte MR Dr. Dietmar Baumgartner und ergänzt abschließend: „Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes war für uns die Gelegenheit, die Organisation und die Honorierung neu zu verhandeln. Insbesondere die Reduzierung der langen Dienste von 12 auf 6 Stunden zählt zu den wichtigsten Neuerungen. Damit konnten wir sicherstellen, dass auch Kolleginnen und Kollegen nach einem Wochenendbereitschaftsdienst am Montag in der Früh wieder ausgeruht Patientinnen und Patienten in ihren Ordinationen behandeln können.“

Quelle: Ärztekammer für Niederösterreich

www.arztnoe.at

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