Eine an die Einkommensverhältnisse angepasste Abgabe wäre laut Verfassungsjuristen machbar. Foto: © Pixabay

Von Beschimpfungen über Drohungen bis hin zu Lob und Unterstützung bekam der Vizepräsident der NÖ Ärztekammer, Dr. Gerrit Loibl, MSc, für seinen Vorschlag, eine generelle Pandemieabgabe einzuführen, die jedem Geimpften erlassen würde. Um Missverständnisse zu vermeiden, präzisierte Loibl seinen Vorschlag: „Um weitere Corona-Wellen, Lockdowns und vor allem sinnloses Leid und Sterben in unseren Intensivstationen zu verhindern, benötigen wir eine rasche und signifikante Steigerung der Impfquote. Deshalb wurde von der Bundesregierung eine Impfpflicht verkündet, die von den Ärztekammern unterstützt wird. Allerdings ist zu befürchten, dass eine solche Impfpflicht ohne flankierende Maßnahmen nicht die gewünschte Wirkung erzielen wird.“

Selbstverständlich müssen für den Ärztevertreter zunächst sämtliche Möglichkeiten ausgeschöpft werden, die ohne Zwang zur Steigerung der Impfbereitschaft führen. Laut Loibl gäbe es hier noch reichlich Luft nach oben, allerdings mit Einschränkungen: „Keinesfalls akzeptabel sind beispielsweise Vorschläge, Ungeimpfte für einen etwaigen Intensivaufenthalt bezahlen zu lassen oder sie von Intensivbehandlungen ganz auszuschließen. Das wäre in höchstem Maße unethisch. Auch die bisher angedachten Kontroll- und Strafmaßnahmen würden wohl eher zu Räuber- und Gendarmspielen zwischen Exekutive und Ungeimpften mit reichlich Raum für Provokationen führen als zu einer raschen Steigerung der Impfquote.“ Daher kam der wesentlich elegantere Vorschlag einer monatlichen Pandemieabgabe für alle „impftauglichen“ Bewohnerinnen und Bewohner dieses Landes, von der diejenigen, die durch ihre eigene Impfung zum Ende dieser Krise ursächlich beitragen, befreit werden. Unterstützung für den Vorschlag kommt auch vom Präsidenten der NÖ Ärztekammer, Dr. Christoph Reisner, MSc: „Die Höhe dieser Abgabe – wie von Vizepräsident Loibl vorgeschlagen – mit der monatlichen Tabaksteuerbelastung eines durchschnittlichen Rauchers anzusetzen, das sind zwischen 90 und 100 Euro, scheint angesichts des Ernstes der Lage nicht überzogen. Sämtliche aus dieser Aktion erzielten Einnahmen sollten direkt ins Gesundheitswesen fließen und vor allem dazu verwendet werden, die Attraktivität des Pflegeberufes zu steigern.“

Verfassungsrechtlich wäre eine Abgabe, wie von Loibl vorgeschlagen, machbar. Dies bestätigte der Verfassungsexperte Benjamin Kneihs in der ZIB2 vom 23. November 2021. Vor der Verhängung von Verwaltungsstrafen oder der Einführung einer Pandemieabgabe sollten laut Ärztekammer jedenfalls alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, Impfskeptikerinnen und Impfskeptiker durch Motivation und positive Maßnahmen von der Wichtigkeit der Impfung im Kampf gegen die COVID-19-Pandemie zu überzeugen.

www.impfung.at

Quelle: Ärztekammer für Niederösterreich

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