Um die Kreislaufwirtschaft anzukurbeln, hat das Klimaschutzministerium heuer einen Reparaturbonus für Elektro- und Elektronikgeräte eingeführt, der die Nutzungsdauer der Produkte verlängern und Abfall vermeiden hilft. Aus dem Wiederaufbaufonds der Europäischen Union „Next Generation EU“ stehen dafür bis 2026 130 Millionen Euro bereit. Das richtungsweisende Projekt soll die Zahl der Reparaturen deutlich erhöhen und die Namen einschlägiger Reparaturbetriebe bei den Konsumenten bekannter machen.
Der Reparaturbonus gilt für alle Elektro- und Elektronikgeräte, die sich in privatem Eigentum befinden und üblicherweise im Haushalt verwendet werden. Als solche gelten mit Netzkabel, Akku, Batterie oder Solarmodulen ausgestattete Apparate wie Kaffeemaschine, Wasserkocher, Waschmaschine, Leuchte, Haarföhn, Fernseher, Hi-Fi-Anlage, Smartphone, Notebook, Rasenmäher, Bohrmaschine oder Hochdruckreiniger. Mit dem Bonus wird die Hälfte der anfallenden Reparaturkosten bis zu einem Höchstbetrag von 200 Euro ersetzt.
Auf der Webseite www.reparaturbonus.at können die Konsumenten einen Bon downloaden. Dieser ist dann bei einem an der Aktion teilnehmenden Unternehmen einlösbar. Nach erfolgter Reparatur wird der Förderbetrag unmittelbar von der Rechnungssumme abgezogen, so dass der Konsument nur die Differenz bezahlen muss. Im Anschluss daran reicht der Reparaturbetrieb den Differenzbetrag bei der Abwicklungsstelle zur Refundierung ein.
Foto: © Wendy Scofield on Unsplash