Ein buntes und lautes Silvesterfeuerwerk – auch im privaten Bereich – ist bei vielen Mitmenschen liebgewordene Tradition. Aufgrund der Covid-19-Ausgangsbeschränkungen ist es heuer – 2020/21 – jedoch rechtlich gesehen nicht möglich, ein Feuerwerk zu zünden. Die Polizei kündigt vorab verstärkte Kontrollen und Streifeneinsatzfahrten an. Und auch die Pyrotechnikhändler berichten von nur sehr geringen Verkaufszahlen.
Ein klassisches Feuerwerk besteht hauptsächlich aus Raketen der Pyrotechnik-Kategorie F2. Diese dürften genau genommen nur außerhalb des Ortsgebiets abgeschossen werden, sind also auch im privaten Garten und im bebauten Gebiet verboten. Außerhalb des Ortsgebiets können Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dieses Jahr aber auch nicht gezündet werden, da zu Silvester eben die Ausgangsbeschränkungen gelten. Und auch das Gesundheitsministerium meint dazu, „…dass private Feuerwerke auf öffentlichem Grund reine Belustigung seien und daher kein ‚Aufenthalt im Freien alleine, mit Personen aus dem gemeinsamen Haushalt oder Personen gemäß Z 3 lit. a zur körperlichen und psychischen Erholung‘, also keine Ausnahme von der Ausgangssperre.“
Es soll ja kluge Mitmenschen geben, die im Haushalt zwar zahlreiche Haustiere hegen und pflegen, auf diese aber just zu Silvester vergessen, um sich der feierlichen Hingabe des eigenen Silvester-Feuerwerks am Balkon zu widmen. Wer beispielsweise einen Hund, eine Katze oder andere kleine Fellträger zu Hause hält, der weiß nur zu gut ein Lied darüber zu singen, wie sehr sich die Tiere in der Silvesternacht ob der für sie urplötzlich auftretenden Lärmbelästigung fürchten, verkriechen und kaum zu besänftigen sind.
Für die Haustiere, im ländlichen Bereich die Tiere des Waldes und letzten Endes auch im Einsatz für die Umwelt ist daher eine stille und beschauliche Silvesternacht zwar Novität, aber eben auch ein Umstand, der gemeinsames Verständnis einfordernd ist.
Quelle: oepb