Während ein Apfel aus Österreich rund 100 Transportkilometer zurücklegt, hat ein Apfel aus Südafrika über 9.000 Kilometer auf dem Buckel. „Wir müssen Konsument und Handel darauf aufmerksam machen, dass fast ganzjährig Ware von heimischen Bauern verfügbar ist und Äpfel nicht um den halben Globus fliegen müssen!“, so Bauernbund-Präsident Abg. z. NR DI Georg Strasser zum „Tag des Apfels“ am 8. November 2019.
Am morgigen „Tag des Apfels“ soll das beliebteste Obst der Österreicher entsprechend gewürdigt werden. Im Vergleich der verkauften Menge in Tonnen liegt der Apfel klar vor der zweitplatzierten Banane. Der Pro-Kopf-Verbrauch liegt laut Statistik Austria bei etwa 12 kg Bananen und 17 kg Äpfel.
„Ziel muss sein, die Wege zwischen Bauern und Konsumenten so kurz wie möglich zu halten. Angesichts der entfachten Klimadiskussion kann ich deshalb nicht verstehen, warum immer noch Äpfel aus Südafrika, Neuseeland oder Argentinien in heimischen Supermärkten angeboten werden!“, stört Strasser das Angebot heimischer Handelsketten. Gerade in den Sommermonaten liegen ausländische Äpfel in den Regalen, obwohl mit September 2019 laut AMA Marktbericht noch ein Lagerbestand von über 10.000 kg Äpfeln aus Österreich vorhanden ist.
Lockangebote mit Äpfeln aus dem Ausland kommen immer wieder vor und sind für unsere Obstbauern absolut nicht verständlich. „Für einen Apfelbauern ist es absolut unverständlich, dass der österreichische Apfel neben dem neuseeländischen Apfel im Regal liegt. Noch abstruser ist es, wenn auf ausländischen Äpfeln eine Österreich-Flagge drauf ist“, erklärt Strasser.
Kennzeichnungsdschungel ein Ende setzen
Strasser fordert eine transparentere Kennzeichnung der Produktherkunft. „Wo Österreich draufsteht oder eine rot-weiß-rote Flagge zu sehen ist, muss auch Österreich drin sein. Der Konsument muss sich auf die Kennzeichnung verlassen können. Nur dann wird er bewusst zum gesunden Fast-Food aus Österreich greifen“, meint der Bauernbund-Präsident. Mehr Transparenz braucht es bei Tafelobst gleichermaßen wie bei Apfelsaft oder anderen Verarbeitungsprodukten. Er zählt auf eine neue Verordnung, die ab Frühjahr 2020 gelten und mehr Klarheit in den Kennzeichnungsdschungel bringen soll. Mit 01. April 2020 tritt diese EU-Durchführungsverordnung (VO 2018/775) in Kraft.
Quelle: Bauernbund
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