„ Die NÖ Ärztekammer fordert den Schutz von Patienten, Ordinationspersonal und Ärzten.  Die telefonische Krankschreibung muss dringend wieder eingeführt werden.“, so  Dr. Christoph Reisner, MSc, Präsident der NÖ Ärztekammer eindringlich. Foto: NÖ-Ärztekammer
„Die NÖ Ärztekammer fordert den Schutz von Patienten, Ordinationspersonal und Ärzten. Die telefonische Krankschreibung muss dringend wieder eingeführt werden.“, so Dr. Christoph Reisner, MSc, Präsident der NÖ Ärztekammer eindringlich. Foto: NÖ-Ärztekammer

Die Österreichische Ärztekammer hat bereits mehrfach an die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) appelliert, die telefonische Krankschreibung zumindest bis Jahresende wieder einzuführen. Eine Forderung, die der Präsident der Ärztekammer für Niederösterreich, Dr. Christoph Reisner, MSc, vehement unterstützt: „Diese Maßnahme hat sich im Frühjahr definitiv bewährt. Die Ordinationen konnten dadurch einerseits entlastet werden, andererseits konnten Angestellte in den Praxen ebenso wie Ärztinnen und Ärzte und auch Patientinnen und Patienten besser vor Infektionen geschützt werden. Nun steigen die Infektionszahlen wieder rasant an. Es ist höchste Zeit, jedes unnötige Risiko so gut es geht zu vermeiden.“

Derzeit können sich nur Personen mit Verdacht auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 via Telefon krankschreiben lassen. „Aber COVID-19 ist ohne Test nicht immer eindeutig von anderen Infektionserkrankungen zu unterschieden und auch die neue Teststrategie mit Antigen-Tests, die den niedergelassenen Bereich miteinbezieht, steigert die Wahrscheinlichkeit, in einer Ordination auf Patienten mit Corona-Infektionen zu treffen.“, unterstreicht Reisner die Gefahr.

Kein Verständnis für die rigide Haltung der ÖGK zeigt auch Dr. Dietmar Baumgartner, Vizepräsident der NÖ Ärztekammer und Kurienobmann der niedergelassenen Ärzte: „Niemand kann verstehen, warum ein Patient mit beispielsweise frisch eingegipstem Bein oder nach einem Spitalsaufenthalt in eine Ordination kommen muss, um sich krankschreiben zu lassen. Oft hat der Arzt bereits den Befund vom Krankenhaus und es ist keine weitere ärztliche Behandlung mehr nötig. Dennoch besteht die ÖGK auf die persönliche Anwesenheit des Patienten in der Ordination. Damit setzt man alle Beteiligten einem unnötigen Risiko aus, das ergibt in Zeiten wie diesen keinen Sinn.“

Verantwortungsvolles Verhalten von Ärzten und Patienten

Im Frühjahr und Sommer 2020 war die telefonische Krankschreibung möglich. Eine statistische Auswertung zeigt, dass die Anzahl jener Menschen, die im Krankenstand waren, keinerlei Anlass für Rückschlüsse gibt, die Regelung wäre ausgenutzt worden. Ganz im Gegenteil, es waren sogar weniger Menschen krank gemeldet als normal. „Ärztinnen und Ärzte nehmen ihre Verantwortung ernst und auch den Patientinnen und Patienten kann man – wie die Auswertungen gezeigt haben – Vertrauen entgegenbringen.“, betont Baumgartner und appelliert an die ÖGK, die telefonische Krankschreibung endlich wieder auf alle Patientinnen und Patienten auszudehnen.

Quelle: Ärztekammer für Niederösterreich

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