Wolf / Gezielte Entnahme großer Beutegreifer EU-rechtlich möglich
„Konsequente Überzeugungsarbeit macht sich bezahlt: Unter bestimmten Umständen erlaubt es das EU-Recht, den Wolf und andere große Beutegreifer gezielt zu entnehmen, wenn eine harmonische Koexistenz mit Mensch und Weidetieren ansonsten unmöglich ist. Die dafür maßgebliche Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) und der Schutzstatus des Wolfes werden zwar nicht in absehbarer Zeit geändert, jedoch können und müssen wir nationale … Wolf / Gezielte Entnahme großer Beutegreifer EU-rechtlich möglich weiterlesen
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