Anfang 2014 soll eine Novelle der Wiener Bauordnung in Kraft treten, die neben neuen Regelungen über Balkonbau und Kfz-Stellplatz vor allem Erleichterungen für den Dachgeschoßausbau bringen soll. Bedingt durch strenge Regelungen betreffend die Erdbebensicherheit von Gebäuden, sowie das zulässige Höchstgewicht von Aufbauten, waren Ausbauarbeiten unter dem Dach in den vergangenen Jahren schwierig zu realisieren. Das soll sich künftig ändern: So gelten Dachgeschoßausbauten für Wohnzwecke nicht mehr als Zubau sondern als „Änderung von Bauwerken“. Voraussetzung: Die Wohnraumschaffung darf lediglich durch „Aufklappung“ des bestehenden Daches um 45° erfolgen. Auf diese Weise können besser nutzbare Wohnflächen durch ein Mehr an Raumhöhe geschaffen werden. Sogar ein zweiter Stock ist durch die Erhöhung der Dachneigung möglich.
Dachausbau leicht gemacht
„Eine enorme Erleichterung“, sind sich die Experten einig. Dieser Meinung waren die Teilnehmer der diesjährigen Saint-Gobain Wohnbaubiennale – qualifizierte Fachleute wie Architekten und Bauträger, die zu den gelockerten Richtlinien befragt wurden. 67 Prozent der Befragten gaben an, dass der Dachausbau in Wien durch die Novelle leichter umsetzbar sein wird (siehe bitte die Grafik). Damit verbunden soll auch die Anzahl der Projekte in diesem Bereich steigen. „In den nächsten Jahren erwarten wir eine Zunahme bei den Dachausbauten.“, so 87 Prozent der Umfrageteilnehmer.
Aufgrund der bisherigen Vorgaben wurden Ausbauarbeiten unter dem Dach zumeist in Leichtbauweise umgesetzt. Diese mussten lediglich innerhalb des Umrisses des bestehenden Daches stattfinden und durften eine Maximalbelastung des Altbestandes von 720 kg pro Quadratmeter nicht überschreiten. Ein Ingenieurbefund über den Ist-Zustand des Gebäudes war ausreichend für die Bewilligung. Im Gegensatz dazu mussten bei Arbeiten in Massivbauweise meist Verstärkungsmaßnahmen vorgenommen werden. Diese Richtlinien fallen bei einer Aufklappung weg. So sind nun auch massive Dachgeschoßausbauten möglich. Dennoch gaben 75 Prozent der Befragten an, weiterhin den Leichtbau bei Dachgeschoßausbauten zu bevorzugen. Als vorrangiges Argument wurden statische Gründe angegeben, gefolgt von kürzeren Bauzeiten. Des Weiteren punktet die leichte Bauweise laut den Umfrageteilnehmern mit einer ausgereiften Technologie, einem hohen Maß an Ästhetik, sowie Flexibilität und ausgezeichneten Dämmwerten bei schlanken Konstruktionen.
Ein weiteres Novum, das die neue Bauordnung mit sich bringt, ist die Befristung der Baulandwidmung auf einen Zeitraum von fünf bis zehn Jahren. Kommt es in dieser Zeit zu keiner Baubewilligung, soll die Widmung verfallen. Zwei Drittel der Befragten sind sich einig, dass dies zu einer rascheren Umsetzung von Bauvorhaben führen wird. Obwohl es sich bei den Umfrageteilnehmern um keine repräsentative Stichprobe handelt, zeigen die Ergebnisse dennoch die auf die novellierte Bauordnung gerichteten Erwartungen der Branche.
Über Saint-Gobain
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